Das spanische Finanzministerium
hat seine Absicht bekannt gegeben, die noch ausstehenden Verpflichtungen aus
der Verordnung über computergestützte Rechnungstellungssysteme (VERI*FACTU)
bis Oktober 2028 aufzuschieben.
Laut der am 5. Oktober 2026
veröffentlichten Mitteilung zielt diese Maßnahme darauf ab, die Fristen für die
Einführung von VERI*FACTU mit denen der verpflichtenden elektronischen
Rechnungsstellung für Unternehmen und Freiberufler abzustimmen.
Durch die geplante Verschiebung
könnten beide Verpflichtungen im Oktober 2028 gleichzeitig für Unternehmer und
Freiberufler mit einem jährlichen Umsatz von höchstens 8 Millionen Euro in
Kraft treten.
Darüber hinaus weist das
Finanzministerium darauf hin, dass die technischen Anforderungen hinsichtlich
der Integrität, Aufbewahrung, Zugänglichkeit, Lesbarkeit, Rückverfolgbarkeit
und Unveränderbarkeit der Rechnungsdatensätze im Wesentlichen unverändert bestehen
bleiben sollen.
Es ist
hervorzuheben, dass es sich bei dieser Verschiebung derzeit lediglich um eine
vom Finanzministerium angekündigte Absicht handelt, deren entsprechende
gesetzliche bzw. regulatorische Verabschiedung noch aussteht.
Bei Fragen zur Anwendung dieser
Vorschriften und zu deren Auswirkungen können Sie sich jederzeit an Ihren
gewohnten Ansprechpartner bei DECA Partners wenden.
Sollten Sie darüber hinaus Ihr
Rechnungsstellungssystem an die Anforderungen von VERI*FACTU anpassen müssen,
kann Ihnen DECA Partners eine geeignete Softwarelösung anbieten, die auf die
Bedürfnisse Ihres Unternehmens oder Ihrer beruflichen Tätigkeit zugeschnitten
ist.
8.
Oktober 2026