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Finanzministerium plant, die Anwendung von VERI*FACTU bis Oktober 2028 zu verschieben

Das spanische Finanzministerium hat seine Absicht bekannt gegeben, die noch ausstehenden Verpflichtungen aus der Verordnung über computergestützte Rechnungstellungssysteme (VERI*FACTU) bis Oktober 2028 aufzuschieben.

Laut der am 5. Oktober 2026 veröffentlichten Mitteilung zielt diese Maßnahme darauf ab, die Fristen für die Einführung von VERI*FACTU mit denen der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen und Freiberufler abzustimmen.

Durch die geplante Verschiebung könnten beide Verpflichtungen im Oktober 2028 gleichzeitig für Unternehmer und Freiberufler mit einem jährlichen Umsatz von höchstens 8 Millionen Euro in Kraft treten.

Darüber hinaus weist das Finanzministerium darauf hin, dass die technischen Anforderungen hinsichtlich der Integrität, Aufbewahrung, Zugänglichkeit, Lesbarkeit, Rückverfolgbarkeit und Unveränderbarkeit der Rechnungsdatensätze im Wesentlichen unverändert bestehen bleiben sollen.

Es ist hervorzuheben, dass es sich bei dieser Verschiebung derzeit lediglich um eine vom Finanzministerium angekündigte Absicht handelt, deren entsprechende gesetzliche bzw. regulatorische Verabschiedung noch aussteht.

Bei Fragen zur Anwendung dieser Vorschriften und zu deren Auswirkungen können Sie sich jederzeit an Ihren gewohnten Ansprechpartner bei DECA Partners wenden.

Sollten Sie darüber hinaus Ihr Rechnungsstellungssystem an die Anforderungen von VERI*FACTU anpassen müssen, kann Ihnen DECA Partners eine geeignete Softwarelösung anbieten, die auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens oder Ihrer beruflichen Tätigkeit zugeschnitten ist.

8. Oktober 2026