Dienstleitungen
Rechtsbereich

Gesellschaftsrecht
Wir bieten eine umfassende Beratung von der Gründung einer Gesellschaft bis zur Beendigung ihrer Rechtspersönlichkeit. Dabei begleiten wir unsere Mandanten bei der Suche nach Lösungen für alle rechtlichen Bedürfnisse, die sich sowohl in Bezug auf ihre Organisation und interne Struktur als auch im Verhältnis zu Dritten ergeben können.
- Gründung von Gesellschaften, einschließlich Holdinggesellschaften, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen.
- Ausarbeitung und Aktualisierung von Gesellschaftsverträgen und internen Regelungen.
- Formalisierung von Gesellschaftervereinbarungen und -verträgen, um ein harmonisches und auf die Geschäftsinteressen abgestimmtes Verhältnis zu gewährleisten.
- Beratung bei der Innenfinanzierung durch Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen, Gesellschafterbeiträge und Beteiligungsdarlehen.
- Strukturierung von Führungsgremien und Sekretariatsfunktionen in Verwaltungsräten.
- Unterstützung bei der Dividendenpolitik und den Vergütungssystemen für Verwaltungsräte und Kadermitarbeiter.
- Beratung zu Kapitalisierungsstrategien zur Stärkung der Eigenkapitalstruktur.
- Einsatz von Finanzinstrumenten wie Beteiligungsdarlehen, Gesellschafterzuschüssen und Kapitalerhöhungen.
- Planung finanzieller Unterstützungsmechanismen, um die Kapitalstruktur auszugleichen und die Bonität des Unternehmens zu verbessern.
- Beratung bei der Übertragung von Geschäftsanteilen oder Beteiligungen sowie bei der Trennung und dem Ausschluss von Gesellschaftern.
- Management und Mediation in Situationen, in denen ein Unternehmen in eine Sackgasse geraten ist oder in denen Konflikte bestehen.
- Durchführung von Unternehmensumstrukturierungen: Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung, Gesamtrechtsnachfolge von Aktiva und Passiva, Übertragung oder Einbringung von Geschäftsbereichen.
- Verfahren zur freiwilligen oder zwangsweisen Auflösung der Gesellschaft.
- Planung und Durchführung der Liquidation der Aktiva und Passiva.
- Rechtliche Schließung des Unternehmens und Erlöschen der Rechtspersönlichkeit.
Kommerzielle Verträge
Unser Rechtsteam bietet umfassende Beratung bei der Verhandlung, Ausarbeitung und Überprüfung von Handelsverträgen und stellt sicher, dass jeder Vertrag den Interessen und strategischen Zielen unserer Mandanten entspricht. Von Kooperationsvereinbarungen bis hin zu internationalen Transaktionen begleiten wir Unternehmen in allen Phasen ihrer vertraglichen Beziehungen und bieten sichere und effektive Lösungen für jede Geschäftssituation.
- Ausarbeitung von Handelsverträgen, einschließlich Kauf- und Verkaufsverträgen, Lieferverträgen, Vertriebsverträgen, Handelsvertreterverträgen und Franchiseverträgen.
- Aushandlung von Bedingungen und Konditionen, die ein faires Gleichgewicht gewährleisten und die Geschäftsinteressen des Mandanten schützen.
- Beratung bei der Aufnahme spezifischer Geheimhaltungs-, Wettbewerbsverbots- und Streitbeilegungsklauseln.
- Analyse und Aktualisierung von Verträgen aufgrund von Gesetzesänderungen oder strategischen Erfordernissen.
- Strukturierung von Kontroll- und Überwachungsmechanismen für Verträge, um deren Einhaltung durch alle Beteiligten zu gewährleisten.
- Schlichtung und Beilegung von Konflikten, die sich aus der Vertragsauslegung oder der Nichteinhaltung von Verträgen ergeben.
- Beratung zu internationalen Verträgen, einschließlich internationaler Kaufverträge, Joint Ventures und Kooperationsvereinbarungen in verschiedenen Rechtsordnungen.
- Anpassung von Verträgen an die rechtlichen Rahmenbedingungen in anderen Rechtsordnungen, einschließlich der EU und anderer Länder, die für die Geschäftstätigkeit des Mandanten relevant sind.
- Risikobewertung und Notfallplanung bei grenzüberschreitenden Transaktionen.
- Verwaltung der einvernehmlichen oder erzwungenen Beendigung von Handelsverträgen unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
- Beratung bei der Beilegung von Vertragsstreitigkeiten und Umsetzung von Abhilfemaßnahmen.
- Planung von Ausstiegsstrategien und Beendigung von Geschäftsbeziehungen unter Minimierung rechtlicher Risiken.
Nachlass und Nachlassplanung
Wir bieten umfassende Beratung in Erbschaftsangelegenheiten, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene, um sicherzustellen, dass der Mandant, sein Vermögen und seine Erben von der Planung und Errichtung letztwilliger Verfügungen bis zur endgültigen Verteilung des Nachlasses umfassend rechtlich betreut werden. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Suche nach Lösungen, die ihren familiären und erbrechtlichen Bedürfnissen und Zielen gerecht werden.
- Erstellung und Aktualisierung von Testamenten und letztwilligen Verfügungen.
- Gestaltung und strategische Planung der Vermögensaufteilung zu Lebzeiten und nach dem Tod.
- Steuerliche Beratung und Planung.
- Beratung bei Schenkungen zu Lebzeiten, sowohl im familiären als auch im unternehmerischen Bereich.
- Formalisierung und Ausarbeitung von Erbverträgen zur vorweggenommenen Erbfolge.
- Untersuchung und Anwendung der steuerlichen Auswirkungen der verschiedenen Modalitäten.
- Ermittlung der Erben, Inventarisierung und Aufteilung des Vermögens.
- Schlichtung und Beilegung von Streitigkeiten zwischen Erben.
- Koordinierung der Bewertung, Aufteilung und Verteilung des Nachlassvermögens.
- Abwicklung der Annahme und Ausschlagung der Erbschaft.
- Verwaltung der Abrechnung der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie der kommunalen Vermögenszuwachssteuer.
- Ausübung der Aufgaben eines Willensvollstreckers, der über die Einhaltung der letztwilligen Verfügungen wacht.
Immobilien
Wir bieten umfassende Beratung bei Immobilientransaktionen, um die Interessen unserer Mandanten zu wahren und eine effiziente und sichere Verwaltung ihres Vermögens zu gewährleisten, sowohl in zivilrechtlicher Hinsicht als auch bei der Steueranalyse und -planung zur Optimierung ihrer Steuerlast.
- Beratung beim Kauf und Verkauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien.
- Erstellung und Prüfung von Kauf- und Verkaufsverträgen zur Gewährleistung der Rechtssicherheit der Transaktionen.
- Unterstützung bei der Verhandlung von Konditionen sowie bei der Prüfung von Lasten und Eigentumsverhältnissen.
- Erstellung und Überprüfung von Mietverträgen unter besonderer Berücksichtigung des Schutzes von Vermietern und Mietern.
- Beratung bei Wohnungs-, Gewerbe- und Industriemietverträgen.
Einwanderungsrecht
Als Ergänzung zu unseren Dienstleistungen in den Bereichen Arbeit und Steuern verfügen wir über ein Team, das sich auf Einwanderungsrecht spezialisiert hat. Unser Ansatz zielt darauf ab, digitalen Nomaden, internationalen Telearbeitern und hochqualifizierten Fachkräften den Erhalt von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen zu erleichtern, indem wir einen umfassenden Service anbieten, der auf die Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten ist.
- Bearbeitung von Aufenthaltsgenehmigungen für digitale Nomaden, die von Spanien aus arbeiten.
- Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen für internationale Telearbeiter und deren Familienangehörige.
- Verwaltung von Genehmigungen für hochqualifizierte Fachkräfte nach dem Unternehmergesetz und anderen Sonderregelungen.
- Beratung zur Erlangung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen für Unternehmer mit innovativen Projekten oder Personen mit hohem Investitionsprofil.
- Unterstützung von Unternehmen bei der Rekrutierung hochqualifizierter ausländischer Arbeitskräfte.
- Bearbeitung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen für Arbeitnehmer bei unternehmensübergreifenden Transfers.
- Vertretung in Verwaltungsverfahren wegen Ablehnung oder Unzulässigkeit von Anträgen.
- Bearbeitung von Widersprüchen in Einwanderungsangelegenheiten, einschließlich Ausweisungsverfahren.
- Unterstützung bei der Steuer- und Arbeitsplanung für Ausländer, die sich im Rahmen dieser Regelungen in Spanien niederlassen.
- Abwicklung zusätzlicher Verfahren wie Familienzusammenführung oder Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung.